„Die Wiedereröffnung der Einzelhandelsgeschäfte mit bis zu 800 Quadatmeter Verkaufsfläche ist durchweg sehr verantwortungsvoll verlaufen. Ein Kundenansturm auf die Geschäfte ist ausgeblieben, die Kunden verhalten sich besonnen und risikobewusst“, sagt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland. Angesichts dieser positiven Erfahrungen sollte in einem nächsten Schritt die Wiedereröffnung des gesamten Einzelhandels nach einheitlichen, nicht-diskriminierenden Vorgaben flächendeckend im gesamten Bundesgebiet ermöglicht werden, fordert der HDE. „Der Einzelhandel steht bereit, unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche unter Einhaltung der erforderlichen Infektionsschutzkonzepte zu öffnen“, so Genth weiter.
Föderalen Flickenteppich gilt es zu verhindern
Um Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Unternehmen sicherzustellen, sollte dabei auf den geltenden Vorgaben zum Gesundheitsschutz und den entsprechenden Hygiene- und Verhaltensregeln aufgebaut werden. „Die Unternehmen benötigen einen verlässlichen Rahmen mit umsetzbaren und transparenten Vorgaben“, so Genth. Verhindert werden müsse ein föderaler Flickenteppich mit vielen lokal unterschiedlichen Regelungen. Auch bei der Maskenpflicht beim Einkauf sollten die Vorgaben eindeutig sein, um unterschiedliche Interpretationen auf städtischer und kommunaler Ebene auszuschließen.
Zudem müsse sichergestellt werden, dass bei Verstößen gegen die Maskenpflicht nicht der Händler zur Verantwortung gezogen werde. „Die Einzelhändler sind keine Ersatz-Polizei. Die Durchsetzung der Maskenpflicht ist eine hoheitliche Aufgabe“, sagt Genth. „Der Lebensmittelhandel arbeitet nach wie vor unter erschwerten Bedingungen und bewältigt Tag für Tag große Herausforderungen. Dieses krisenerprobte System darf jetzt nicht durch neue Sonderregelungen und Vorgaben leichtfertig gefährdet werden.“
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