Bundeskartellamt setzt Verbesserungen für Amazon-Händler durch

Bundeskartellamt und Amazon haben sich geeinigt: Der Online-Riese hat auf Druck der Wettbewerbshüter seine Geschäftsbedingungen für die rund 300.000 Händler nachgebessert. Das teilt das Kartellamt mit.

 

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, erklärt: „Zur Beendigung unseres Verfahrens wird Amazon seine Geschäftsbedingungen für die auf dem Marketplace tätigen Händler für den deutschen Marktplatz amazon.de, für alle europäischen Marktplätze (amazon.co.uk, amazon.fr, amazon.es, amazon.it) sowie weltweit für alle seine Online-Marktplätze einschließlich der amerikanischen und asiatischen Marktplätze anpassen. Die Änderung der Geschäftsbedingungen wird heute von Amazon angekündigt und veröffentlicht. Sie tritt 30 Tage später in Kraft."

 

Nicht nur aus Deutschland, auch aus anderen europäischen Ländern, aus Asien und Amerika erreichten das Amt in der Vergangenheit Beschwerden von Händlern. Ein großes Problem ist nun gelöst: Als Gerichtsstand galt ausschließlich Luxemburg. Dort mussten Klagen gegen Amazon eingereicht werden - auf französisch. Nun können Klagen an deutschen Gerichten vorgebracht werden. Auch ist Amazon nicht mehr, wie bisher, von jeder Haftung freigestellt. Amazon haftet künftig ebenso wie die Händler für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

Amazon hatte bislang ein unbeschränktes Recht zur sofortigen Kündigung und der sofortigen Sperrung von Konten der Händler ohne Angabe von Gründen. Künftig gibt es bei ordentlichen Kündigungen eine 30 Tage-Frist, außerordentliche Kündigungen müssen begründet werden. Überhaupt soll mehr Transparenz herrschen: Das Bundeskartellamt hat dafür Sorge getragen, dass es für Händler künftig einfacher wird, die geltenden Regelungen überhaupt zu identifizieren. Sie sollen besser auffindbar sein. Änderungen werden mit einer Frist von 15 Tagen vorher angekündigt.

 

Amazon hat den Änderungen bereits zugestimmt - womit das Verfahren als erledigt gilt. Eine Geldstrafe wird es nicht geben.

 

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