Galeria Karstadt Kaufhof klagt auf Öffnung der Filialen in NRW

 

Die Essener Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof will in der Corona-Krise gerichtlich klären lassen, ob ihre Warenhäuser geschlossen bleiben müssen. Das Unternehmen wende sich in einem Eilverfahren gegen die Corona-Schutzverordnung, teilt das Oberverwaltungsgericht des Landes mit. Das Land hat Gelegenheit, dazu Stellung zu beziehen. Eine Entscheidung soll in dieser Woche nach Angaben des Gerichts nicht mehr fallen.

 

Ab Montag gelten neue Vorgaben für den Einzelhandel. Große Kaufhäuser wie Karstadt und Kaufhof müssen demnach weiterhin geschlossen bleiben. Die von Bund und Ländern vorgegebene langsame Öffnung des Handels sieht nämlich vor, dass nur Geschäfte bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ab Montag wieder unter bestimmten Sicherheitsauflagen öffnen dürfen. Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass nicht alle Läden auf einmal aufmachen und die Innenstädte dadurch wieder zu voll werden.

 

Allerdings hat das Land Nordrhein-Westfalen einen Sonderweg eingeschlagen: Es erlaubt zusätzlich die Öffnung von Möbelhäusern - darunter auch die der großen Kette Ikea - sowie von Babyfachmärkten. Mehrere Handelsketten und Verbände haben bereits kritisiert, dadurch entstehe eine willkürliche Wettbewerbsverzerrung.

 

Nach Angaben einer Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts bezieht sich der Eilantrag der Kaufhauskette auf die bisherige Regelung der Corona-Schutzverordnung, in der die 800-Quadratmeter-Regelung noch nicht vorkam. Es sei aber möglich, dass die kommende Neuregelung beziehungsweise die Änderung der Schließungsregeln in das Verfahren einbezogen werde.

 

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