Mieter und Vermieter von Handelsimmobilien wollen während der Coronakrise besser zusammenarbeiten. Vertreter des Handels und der Immobilienbranche haben deshalb unter der Moderation des German Council of Shopping Places (GCSP) einen Code of Conduct als gemeinsamen Leitfaden formuliert. Das teilt das GCSP mit.
Der am 6. April veröffentlichte Code of Conduct soll Verhaltensregeln zwischen Vermietern und Mietern von Handelsimmobilien für die Dauer der Corona-Pandemie und die nachfolgende Wiederanlaufphase definieren. Dabei handelt es sich um zehn Handlungsempfehlungen, zu denen sich beide Parteien freiwillig bekennen können.
Bei einer Umfrage unter Immobilienverantwortlichen des Einzelhandels, durchgeführt von EHI und GCSP, ist bereits zuvor der Wunsch nach Kooperation, Verständnis und gegenseitigem Entgegenkommen zum Ausdruck gekommen.
Der Code of Conduct steht hier zum Download bereit.
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