Ein Gutachten des Instituts für Hygiene und öffentliche Gesundheit der Universität Bonn stuft die 800-Quadratmeter-Schutzverordnung von Bund und Ländern als nicht schlüssig ein. Wie aus einem Bericht der Lebensmittel Zeitung hervorgeht, kann das Hygiene-Institut nicht nachvollziehen, warum eine Begrenzung der Verkaufsfläche zum Maßstab der Eröffnung genommen wird.
"Aus infektionshygienischer Sicht sind nicht unbedingt die Größe, sondern die Verteilung von Menschen, die potenzielle Ausscheider von Sars-2 sein können, und die Begegnung mit anderen Personen für mögliche Übertragungen infolge von Nähe und Art der Übertragungsmöglichkeit relevant", schreibt Institutsdirektor Professor Martin Exner.
In Auftrag gegeben wurde das Gutachten vom Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof, der sich wie einige andere Handelsunternehmen mit gerichtlichen Eilanträgen gegen die coronabedingte Regelung wehrt. Die Warenhauskette durfte bisher nur einen Teil der Häuser wieder öffnen. Allerdings nur auf einer begrenzten Fläche von jeweils 800 Quadratmetern, was für das Unternehmen weniger Umsatz bei gleichbleibenden Kosten bedeutet.
Exner schlägt vor, Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern zu verpflichten, ein entsprechendes Hygienekonzept vorzulegen. Dessen Bestandteil könnten die Begrenzung der Personenzahl im Laden, die Steuerung der Frequenz sowie ein Reinigungs- und Desinfektionsplan sein. Dadurch könne der gleiche Standard eines hygienisch sicheren Betriebes von Geschäften mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche erzielt werden.
Galeria Karstadt Kaufhof begrüßt das Ergebnis des Gutachtens. Der Warenhauskonzern sieht gerade durch die große Verkaufsfläche ein "sicheres Einkaufen auf Distanz" gegeben. Hygienekonzepte könne man "mit einer zentralen Führung und professionellem Facility Management und Security kompromisslos umsetzen", heißt es weiter.
Zur News-Übersicht geht es hier.