Das Modehaus Rudolf Wöhrl hat weitere Teilöffnungen seiner Häuser erreicht. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat entschieden, dass auch die Standorte in Bamberg, Coburg und Hof auf einer reduzierten Fläche von maximal 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen. Damit sind neun von insgesamt 29 Wöhrl-Häusern wieder teilgeöffnet.
Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Würzburg, München und Sigmaringen entschieden, dass die Bestimmungen der Zweiten Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 16. April der Öffnung bei entsprechender Flächenbegrenzung nicht entgegenstehen. Ablehnende Entscheidungen ergingen dagegen von den Verwaltungsgerichten in Augsburg, Ansbach und Regensburg.
Mit Zustimmung hat Wöhrl zudem den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Kenntnis genommen, der festgestellt hat, dass die derzeit in Bayern geltende Verkaufsflächenregelung mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar ist. "Nicht eine starre Quadratmetergrenze kann ein sinnvoller Maßstab für Ladenöffnungen sein, sondern die Regel ausreichend Platz pro Kunde und ein überzeugendes Hygienekonzept. Ansonsten sollte Chancengleichheit im Einzelhandel herrschen", betont Christian Greiner, Eigentümer und Aufsichtsratsvorsitzender des Unternehmens.
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