HDE warnt vor zu starken Eingriffen in Lebensmittellieferkette

 

Der Handelsverband Deutschland (HDE) betont mit Blick auf das Zweite Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes, er sehe keinen Regulierungsbedarf für die Vertragsbeziehungen in der Lebensmittellieferkette.

 

„Die bestehenden Regelungen für Vertragsbeziehungen zwischen Lieferanten und Händlern sind völlig ausreichend, um ein faires Miteinander in der Marktwirtschaft sicherzustellen. Der Handel hat dabei stets ein vitales Interesse an stabilen Lieferbeziehungen“, so HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. Überbordende Regulierung berge die Gefahr von Wettbewerbsbeschränkungen und daraus resultierenden Effizienzverlusten, die im Ergebnis zu tendenziell steigenden Verbraucherpreisen führen könnten, warnt der Präsident.
 

Apell an Augenmaß der Politik

Bei der jetzt anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht appelliert der HDE an das Augenmaß der Politik: „Es muss jetzt darum gehen, die Vorgaben der EU eins zu eins umzusetzen. Ein Draufsatteln darf es nicht geben. Ansonsten drohen unverhältnismäßige Einschränkungen der Vertragsfreiheit“, so Sanktjohanser. Entsprechend positiv bewertet der HDE, dass der Gesetzesentwurf den Anwendungsbereich für die Regelung entsprechend den europäischen Vorgaben übernimmt. So sei sichergestellt, dass internationale Großunternehmen der Industrie nicht im Schatten des neuen Gesetzes ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Einzelhandel unverhältnismäßig verbessern könnten.

 

Trotz dieser grundsätzlich positiven Bewertung sieht der HDE-Präsident aber Nachbesserungsbedarf im Detail. Der Gesetzentwurf gehe nämlich an einzelnen, aber sehr praxisrelevanten Stellen, über die Richtlinienvorgaben hinaus: „Hier drohen Effizienzverluste und unnötige Wettbewerbsbeschränkungen.“ Weiterhin bestehe im Hinblick auf einzelne Regelungen Klarstellungsbedarf, um für die Unternehmen Rechtssicherheit zu gewährleisten und eine praktikable Umsetzung zu ermöglichen.

 

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