Der Bundesrat hat einem Gesetz zugestimmt, das die Abgabe von Plastiktüten an Ladenkassen von Januar 2022 an untersagt. Vom Verbot ausgenommen sind lediglich besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die Verbraucher am Obst- und Gemüsestand finden.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hält das Verbot nicht für sinnvoll und verweist auf die positive Bilanz der Selbstverpflichtung des Einzelhandels zur Reduzierung von Kunststofftragetaschen. Demnach hat der Handel seit 2015 die Ausgabe der Taschen um fast 70 Prozent zurückgefahren.
Jährlich unterbiete Deutschland dadurch die EU-Vorgabe für den Pro-Kopf-Verbrauch von Plastiktüten deutlich. „Das Verbot ist reine Symbolpolitik. Händler und Verbraucher haben ihr Verhalten längst eigenständig an die umweltbezogenen Herausforderungen unserer Zeit angepasst“, erklärt die HDE-Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit, Antje Gerstein. Es sei bedauerlich, dass die Politik das Engagement des Einzelhandels nicht würdige und dennoch ein überflüssiges Verbot verabschiede.
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