Kabinett beschließt Gesetzentwurf gegen Retouren-Vernichtung

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Dabei geht es etwa um eine Pflicht für Händler, Waren benutzbar zu halten sowie eine Beteiligung an den Entsorgungskosten für Einwegbecher oder Zigaretten. Der HDE sieht das kritisch.

 

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Dabei geht es etwa um eine Pflicht für Händler, Waren benutzbar zu halten sowie eine Beteiligung an den Entsorgungskosten für Einwegbecher oder Zigaretten.

 

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will so verhindern, dass eigentlich noch hochwertige Waren vor allem im Onlinehandel vernichtet werden, etwa um Platz in den Regalen zu schaffen - oder weil wegwerfen günstiger ist, als zurückgesandte Artikel wieder neu anzubieten.

 

Der Handelsverband Deutschlande (HDE) sieht den Entwurf kritisch und hält eine Gesetzesänderung für überflüssig. „Der Handel setzt schon heute aus Kostengründen alles daran, die Zahl der Rücksendungen von Waren durch die Kunden so gering wie möglich zu halten. Nur in Ausnahmefällen wird zurückgegebene Ware, die so stark verschmutzt oder beschädigt ist, dass der Handel die Ware nicht mehr in Verkehr bringen oder spenden kann, vernichtet“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
 

HDE: Spenden von Retouren muss erleichtert werden

Mit neuen Berichtspflichten für diese Waren baue das Bundesumweltministerium zusätzlich bürokratische Hürden für den Handel auf, ohne dass klar sei, was am Ende mit den Daten passieren soll. Als sinnvoller sieht es der HDE an, bei der Reduzierung der Zahl der Rücksendungen auf den vermehrten Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz zu setzen. Die Lieferungen können so immer passgenauer auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten werden. Da diese Systeme immer leistungsfähiger werden, rechnet die Branche damit, dass die Retouren künftig noch weniger werden.

 

Zudem müsse das Spenden retournierter Ware erleichtert werden. Derzeit muss der Händler auf gespendete Waren Umsatzsteuer bezahlen, obwohl er keinen Gewinn damit erzielt hat. Genth: „Das kann sich auf Dauer kein Unternehmen leisten. Deshalb müssen Sachspenden von der Umsatzsteuer befreit werden. Hier ist die Politik gefordert.“ Außerdem müssten die Verbraucher sensibilisiert werden, die Zahl der Rücksendungen zu reduzieren. Es müsse deutlich sein, welche Kosten den Unternehmen und der Umwelt durch eine Rücksendung entstehen. Hier sei eine gesamtgesellschaftliche Debatte gefragt.

 

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