Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus haben Bund und Länder weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen. So sollen alle Läden schließen, die nicht zur Versorgung der Bevölkerung notwendig sind. Offen bleiben etwa Supermärkte und Drogerien.
Von den Schließungen ausgenommen sind zudem Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Waschsalons, Tierbedarf, Baumärkte und der Großhandel.
Für diese Betriebe soll sogar das Verkaufsverbot an Sonntagen bis auf Weiteres aufgehoben werden. Strenge Auflagen zu Zutritt und Hygiene sollen Warteschlangen vermeiden und das Ansteckungsrisiko minimieren.
Informationen des Bundesregierung zum Thema gibt es hier.
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