Das Bundeskartellamt hat den deutschen Möbelhandel im Blick: Auf Druck der Behörde nimmt XXXLutz seine Forderung nach einem "Jubiläumsrabatt" zurück. Aus Anlass seines 75-jährigen Bestehens hatte das Unternehmen von seinen Lieferanten 7,5 Prozent Rabatt verlangt.
Die Forderung wurde damit begründet, dass es zum Jubiläum umfangreiche Werbemaßnahmen geben werde und also ein deutlicher Umsatzzuwachs zu erwarten sei. Solche Rabatte seien nicht grundsätzlich verboten, erklärt Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Es müssten den Herstellern, die von einer Lieferbeziehung zu XXXLutz abhängig seien, allerdings angemessene Gegenleistungen dafür angeboten werden.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, verhandelte das Unternehmen statt der pauschalen Forderung nun die Höhe und Dauer etwaiger Rabatte mit seinen Lieferanten individuell und vereinbarte Gegenleistungen. Die Rabatte seien gegenüber den ursprünglich verlangten 7,5 Prozent zumeist deutlich reduziert worden, heißt es.
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