Nach dem Willen von Handel und Kommunen sollten in der diesjährigen Vorweihnachtszeit verkaufsoffene Sonntage das Einkaufsgeschehen entzerren und die Infektionsgefahr reduzieren. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat nun auf Antrag der Gewerkschaft Verdi die von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens in einer Corona-Schutzverordnung vorgesehenen Sonntagsöffnungen untersagt.
Die für Infektionsschutzrecht zuständige Kammer beim Oberverwaltungsgericht Münster äußert "erhebliche Zweifel an der Eignung der Sonntagsöffnung, das Infektionsrisiko einzudämmen", heißt es in einer Mitteilung. Es könne nicht angenommen werden, dass sich das Kundenaufkommen des Samstags auch auf den Sonntag verteilen werde.
Es erscheine zudem naheliegend, dass mangels Möglichkeiten der Freizeitgestaltung zusätzliche Kunden animiert würden, in die Innenstädte zu kommen. Das stehe im Widerspruch zum Infektionsschutzgesetz. Weiteres Argument: Eine landesweite Regelung sei nicht rechtens, da davon auszugehen sei, dass gerade in ländlichen Regionen der Andrang überschaubar bleibe.
Der Präsident des Handelsverbands Deutschland (HDE), Josef Sanktjohanser, hatte erst kürzlich auf dem Deutschen Handelskongress die Gewerkschaft Verdi aufgefordert, ihren Widerstand gegen Sonntagsöffnungen angesichts der schwierigen Lage des Handels in der Coronapandemie aufzugeben. Die Krise erfordere ein gemeinsames und zielführendes Handeln, so Sanktjohansers Appell.
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