Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat die Beschlüsse von Bund und Ländern zu weiteren Einschränkungen in der Coronakrise kritisiert. Es gebe keinen sachlichen Grund, unterschiedliche Regelungen für Verkaufsflächen über und unter 800 Quadratmetern zu erlassen, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Hygienekonzepte im Einzelhandel hätten sich sowohl in kleinen wie auch in den größeren Räumlichkeiten von Geschäften, Supermärkten, Kaufhäusern und Einkaufszentren bewährt. "Die neue Regelung könnte auch kontraproduktiv sein, wenn sich Warteschlangen vor den Geschäften und in den Innenstädten bilden."
Ein Sprecher des Handelsverbandes Textil (BTE) klagt, die Verschärfung signalisiere den Kunden, dass Einkaufen gefährlich sei, obwohl es dafür gar keinen Beleg gebe. Und sie treffe gerade jene Unternehmen - etwa große Modehäuser - die schon zuvor am stärksten unter der Krise gelitten hätten. Doch auch kleine Anbieter würden indirekt unter den neuen Vorschriften leiden, wenn die großen Häuser ihre Funktion als Frequenzbringer nicht mehr erfüllen könnten.
Kritik kommt auch vom Lebensmittelhändler Edeka: "Wir halten die Begrenzung der Kundenzahl ab 800 Quadratmetern Verkaufsfläche für kontraproduktiv und nicht nachvollziehbar", sagt Edeka-Chef Markus Mosa. Die hohe Nachfrage gerade im Weihnachtsgeschäft lasse sich so nicht bedienen. Der Hinweis der Politik, dass die Verbraucher ihre Einkäufe auf die Wochentage verteilen sollten, sei auch nicht hilfreich, denn das täten die Kunden bereits seit dem ersten Lockdown, meint Mosa. "Auch bei einer weiteren Verteilung der Kundenströme könnten wir die hohe Nachfrage gerade im Weihnachtsgeschäft nicht bedienen."
Zu Beschränkungen im Einzelhandel ist laut dem Beschluss von Bund und Ländern ein abgestuftes Verfahren geplant. So soll künftig gelten, dass sich in kleineren und mittleren Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wie derzeit geltend höchstens eine Person pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche befinden soll. Für die Quadratmeter darüber hinaus, also größere Geschäfte wie Kaufhäuser, sollen jeweils 20 Quadratmeter pro Kunde vorgeschrieben werden.
Genth sagt, eine solche Regelung stünde juristisch auf sehr unsicherem Boden. Das zeigten die Erfahrungen nach dem Ende des ersten Lockdowns im Frühjahr, als zunächst nur Händler mit weniger als 800 Quadratmetern öffnen durften. Diese Regelung sei anschließend von Gerichten infrage gestellt worden.
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