Weil vor allem kleine und mittlere Unternehmen über Wettbewerbsbeeinträchtigungen durch große Digitalplattformen klagen, strebt die Bundesnetzagentur Berichten zufolge einen europäischen Regulierungsrahmen für die Online-Riesen an. Es geht der Netzagentur demnach um Digitalplattformen wie Amazon, eBay oder Check24. Ein Missbrauch von Marktmacht solle vorbeugend verhindert werden, denn wenn der Schaden erst einmal eingetreten sei, sei es zu spät, wird der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, zitiert.
Ein neuer regulatorischer Ansatz für digitale Plattformen soll nun die Position von Gewerbekunden stärken, problematische Verhaltensweisen sollen bereits vor Eintritt des Schadens unterbunden werden. Der Behörde schwebt offenbar eine Kombination aus direkt anwendbaren Verhaltensregeln wie einem Diskriminierungsverbot und einer dauerhaften Beobachtung der Marktteilnehmer vor.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht die Vorschläge allerdings skeptisch. Der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp kommentiert: „Faire Geschäftsbeziehungen sind ein richtiges Ziel. Aber auf EU-Ebene wurden erst vor kurzem neue Regeln für das Verhältnis zwischen digitalen Plattformen und Einzelhändlern geschaffen. Bevor jetzt schon wieder neue Vorschriften erlassen werden, muss die aktuelle Verordnung erst einmal konkrete Erkenntnisse in der Praxis liefern." Die jüngste Neuregelung habe es erst im Rahmen der Platform-to-Business-Verordnung der EU gegeben, die im Juli 2020 in Kraft getreten ist.
Der HDE sieht Online-Plattformen grundsätzlich als Treiber der Digitalisierung und der damit verbundenen Vorteile für Wettbewerb und Verbraucher. „Viele mittelständische Einzelhändler haben über die Online-Marktplätze die Chance, sich relativ schnell und einfach ein Online-Standbein aufzubauen. Jeder regulatorische Eingriff gegen solche Unternehmen muss an ein konkretes rechtswidriges Verhalten geknüpft sein“, stellt Tromp die HDE-Position klar.
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