Online-Anbieter von Lebensmitteln sollen strenger überwacht werden, um Produkte mit möglichen Gesundheitsrisiken rascher aufspüren zu können. So sollen Behörden künftig auch anonym Proben für Kontrollen bestellen können, wie es bei Läden bereits möglich ist. Internet-Marktplätze sollen außerdem stärker in die Pflicht genommen werden können, unsichere Erzeugnisse aus dem Angebot zu nehmen. Das sehen Gesetzespläne von Ernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) vor, die das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat. Verbraucherschützer forderten weitergehende Schritte.
Klöckner sagt, es dürfe keinen "Zwei-Klassen-Verbraucherschutz" geben, je nachdem, ob man stationär oder digital einkaufe. Kunden müssten sich darauf verlassen können, dass angebotene Lebensmittel sicher seien und auch bestmöglich kontrolliert werde. Die neuen Regeln für den Online-Verkauf sollen auch Betreiber stärker erfassen, die nicht selbst Lebensmittel in Verkehr bringen, sondern Herstellern nur eine Internetplattform dafür zur Verfügung stellen.
Die Gesetzespläne sehen außerdem vor, etwa bei Lebensmittelskandalen Warenströme schneller nachvollziehen zu können. So sollen betroffene Firmen Informationen zur Rückverfolgbarkeit in einer Frist von 24 Stunden und elektronisch an die zuständigen Behörden übermitteln - bisher dauert das oft lange, Ämter bekommen teils auch einfach Kartons mit Belegen übergeben.
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