Der HDE sieht ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung kritisch.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines Unternehmensstrafrechtes und begrüßt deshalb einen Vorstoß von sechs Bundesländern, eine Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes im Bundesrat zu verhindern.
„Der Regierungsentwurf ist ein Schnellschuss, die Beschlussfassung erfolgte ohne Beratung im Kabinett in einem völlig übereilten Verfahren, so dass die berechtigte Kritik der betroffenen Wirtschaftsbranchen überhaupt nicht berücksichtigt werden konnte“, kommentiert HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Mit dem Gesetz könnten Unternehmen schuldlos für das Fehlverhalten einzelner in Haftung genommen und mit unverhältnismäßigen Strafen sanktioniert werden.
Genth weiter: „Der Gesetzentwurf geht in die völlig falsche Richtung, weil er Unternehmen pauschal kriminalisiert und an entscheidenden Stellen gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstößt." Er warnt, ein solches Gesetz würde auch rechtstreue Unternehmen erheblich belasten, weil es beispielsweise auch kleine Unternehmen faktisch zur Einrichtung eines Compliance-Systems zwinge. Mit Blick auf das im Koalitionsausschuss im April beschlossene Belastungsmoratorium fordert der HDE die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf grundsätzlich wegen der Corona-Krise mindestens bis zur nächsten Legislaturperiode zurückzustellen.
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