Neue Regeln sollen Abmahn-Missbrauch erschweren

 

Unternehmen werden besser vor Abzocke durch Abmahnungen geschützt. Entsprechende neue Regeln hat der Bundestag in Berlin mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. AfD und Grüne stimmten dagegen, FDP und Linke enthielten sich. "Der Missbrauch von Abmahnungen schadet dem Wettbewerb und vor allem Selbstständigen und kleinen und mittleren Unternehmen", erklärt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). "Durch den nun beschlossenen Gesetzentwurf entziehen wir diesem Geschäftsmodell die Grundlage."

 

Im Kern sollen die Neuerungen verhindern, dass Unternehmen das Wettbewerbsrecht nutzen und Konkurrenten mit unfairen Abmahnungen zusetzen. So sollen Mitbewerber bei Verstößen gegen Kennzeichnungs- oder Informationspflichten im Internet oder bei Verstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern gegen Datenschutzrecht keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Abmahnung bekommen. Bei der ersten Abmahnung wird zudem die Höhe der Vertragsstrafe begrenzt.
 

HDE begrüßt das neue Gesetz

Damit ein Unternehmen einen Konkurrenten abmahnen kann, muss es tatsächlich im Wettbewerb zu ihm stehen. "Online-Shops mit Fantasieangeboten" sollten ebenso ausgeschlossen werden wie Unternehmen, die insolvent sind, erläuterte das Ministerium. Zudem soll verhindert werden, dass sich Wirtschaftsverbände allein mit dem Ziel gründen, Einnahmen aus Abmahnungen zu erzielen.

 

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt das Gesetz als "Meilenstein für den Schutz kleinerer Handelsunternehmen". Hauptgeschäftsführer Stefan Genth erklärt: „Damit steht ein Instrumentenkasten bereit, um insbesondere kleinere Unternehmen wirkungsvoll vor den Praktiken der Abmahnindustrie zu schützen.“ Allerdings sei die Frage der Abmahnfähigkeit von Verstößen gegen das Datenschutzrecht nicht abschließend für alle Unternehmen gesetzlich geklärt worden, kritisiert Genth.

 

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