EU-Datenschutzverordnung lückenhaft

Die neue Datenschutzverordnung der EU hat nach Ansicht des HDE noch zu große Lücken für nationale Sonderregelungen.

30.01.2016

„Die EU passt die Regelungen zwar endlich an das digitale Zeitalter an. Die zahlreichen Öffnungsklauseln sorgen jedoch dafür, dass die einzelnen Staaten immer noch unterschiedliche Einzelvorschriften erlassen können“, kritisiert Astrid Krone-Hagenah, HDE-Büroleiterin in Brüssel. So könne die Altersgrenze für die Zustimmung zur Datenverarbeitung bei Kindern je nach Mitgliedstaat nun zwischen 13 und 16 Jahren liegen, was den fairen Wettbewerb im grenzüberschreitenden Handel erschwere.

Die Unternehmen favorisieren eine weitergehende Harmonisierung des Datenschutzes, um unkompliziert und rechtssicher im EU-Binnenmarkt tätig sein zu können. Auch seien die Strafen bei Datenschutzverstößen für Unternehmen unverhältnismäßig hoch angesetzt. So könnten bei Verstößen bis zu vier Prozent des Gesamtjahresumsatzes fällig werden. Besonders für Handelsunternehmen, deren Geschäftsmodell nicht primär in der Datenverarbeitung liegt, sei das kein faires Strafmaß, mahnt Krone-Hagenah.

Schlagworte: Datenschutz, Datenschutzgesetz, HDE kompakt, Kompakt

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