Mit Sicherheit weniger Bürokratiekosten
Das neu in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz bezieht den Lebensmittelhandel in den Kreis der „kritischen Infrastrukturen“ mit ein.
Das neu in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz bezieht den Lebensmittelhandel in den Kreis der „kritischen Infrastrukturen“ mit ein.
Dies hält der HDE, der sich im Vorfeld gemeinsam mit seinem Fachverband BVLH gegen die Einbeziehung gewandt hatte, nach wie vor für falsch. Selbst im Fall eines Hackerangriffs, der zum Ausfall einer bundesweit tätigen Handelskette führt, würde es nicht zu Versorgungsengpässen in der Bevölkerung kommen.
„Bei der Festlegung der Schwellenwerte, ab wann ein Unternehmen als kritischer Infrastrukturbetreiber einzustufen ist, geht es jetzt darum, realistische Einschätzungen zu treffen. Die Handelsunternehmen dürfen nicht mit unnötig hohen Bürokratiekosten belastet werden“, fordert HDE-Experte Ulrich Binnebößel. Auch die Schaffung eines Branchenstandards, den das Gesetz fordert, müsse Gestaltungsspielraum bieten.
Schlagworte: IT-Sicherheit, Kompakt
Kommentare