Im Schulterschluss mit den weiteren Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand kritisiert der HDE, dass der Kreis der Steuerpflichtigen, die im Gegenzug für eine Verschonung von der Erbschaftsteuer die Lohnsummenregelung einhalten müssen, immer noch weit über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes hinaus ausgeweitet werde. Um die Auswirkungen wirksam zu begrenzen, sollte die Zahl der Beschäftigten bei der Nichtaufgriffsgrenze angehoben werden.
Die Verbände fordern überdies eine klare, rechtssichere Abgrenzung des begünstigten vom nicht begünstigten Vermögen. Nicht hinzunehmen sei, dass die in der Verschonungsbedarfsprüfung vorgenommene Einbeziehung des Privatvermögens zu einer doppelten Belastung dieses Vermögens der Erben führe.
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