Recht: Abgeltung von Erholungsurlaub
Arbeitgeber dürfen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen.
Arbeitgeber dürfen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen.
Die Kürzungsmöglichkeit setzt voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub noch besteht. Ein Urlaubsanspruch besteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr (BAG 19.05.2015 – 9 AZR 725/13).
Der Fall
Die Klägerin befand sich ab Dezember 2010 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Mai 2012 in Elternzeit. Danach verlangte sie die Abgeltung des verbliebenen Urlaubs. Daraufhin kürzte der Arbeitgeber den verbleibenden Urlaubsanspruch.
Die Begründung
Ist der Abgeltungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einmal entstanden, ist er Teil des Vermögens des Arbeitnehmers ohne Unterschied zu anderen Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers.
Schlagworte: Recht, Urlaub, Urlaubsanspruch
Kommentare