Recht: Späteheklauseln unwirksam
Spätehenklauseln, nach denen Ehepartner von verstorbenen Arbeitnehmern nur dann Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung haben, wenn die Ehe vor Vollendung eines bestimmten Lebensjahres geschlossen wurde, sind nach Auffassung des BAG unzulässig (BAG, 04.08.2015, 3 AZR 137/13).
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