Vergleichsportale im Visier der Justiz
Händler, die auf Vergleichsportalen Preise und Leistungen recherchieren, sollten kritisch bleiben. Grund: die Ergebnisse sind nicht immer objektiv.
Händler, die auf Vergleichsportalen Preise und Leistungen recherchieren, sollten kritisch bleiben. Grund: die Ergebnisse sind nicht immer objektiv.
Wer auf einem Preisvergleichsportal etwa nach einem günstigen Anbieter für Versicherungen, Strom, Gas oder Krediten Ausschau hält, sollte bedenken, dass viele Portale an einem Vertragsabschluss mitverdienen. Verbraucherschützer warnen deshalb davor, Rankings auf Vergleichsportalen blind zu vertrauen. Das Landgericht München nimmt diese Praxis derzeit unter die Lupe, nachdem der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleutegegen das Vergleichsportal Check24 geklagt hatte.
Zur Person
Dr. Peter Schröder ist Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik beim HDE
Das Internetportal tarne sich zwar als Preisvergleichsportal, arbeite aber wie ein Makler und kassiere bei Vertragsabschluss Provisionen, heißt es in der Klage, die die Organisation beim Amtsgericht München einreichte. Auf den ersten Blick könnten die Kunden diese Praxis jedoch nicht erkennen. Der Verband will einen Musterprozess, der auch Auswirkungen auf andere Vergleichsportale haben könnte.
Viele Kunden machen sich nach Einschätzung von Verbraucherschützern zu wenig Gedanken über die Funktionsweise derartiger Portale. Dass es sich dabei oft um Wirtschaftsunternehmen handele, werde ausgeblendet. Ein weiteres Problem ist die Provisionsbasis, auf der viele Portale arbeiten: Ob die Auswahl der angebotenen Produkte von den jeweiligen Provisionen abhängig ist, ist nach Ansicht der Verbraucherschützer kaum nachvollziehbar.
Schlagworte: Recht, Vergleichsportale
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