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Preisauszeichnung
Das Ende des Feilschens

Deutschen Einzelhandels. Zum 1. Mai 1985 tritt eine neue – im Wesentlichen bis heute geltende – Preisangabenverordnung in Kraft. Preisschilder und Preisverzeichnisse sind nun wieder Pflicht. Für viele Waren muss mehr

Preisauszeichnung im Schaufenster

müssen. Von Dr. Peter Schröder 06.06.2017 © Fotolia/Vaidas Bucys Schließlich schreibt die Preisangabenverordnung (§ 4 Abs. 1) ausdrücklich vor: „Waren, die in Schaufenstern … sichtbar ausgestellt werden [...] Preisangabe …“ Die Verpflichtung zur Preisauszeichnung setze nämlich ein Angebot im Sinne der Preisangabenverordnung voraus. Eine Produktwerbung im Schaufenster sei aber kein Angebot, soweit kein Preis für mehr

Crossborder-E-Commerce
Der Fremde

Onlinehändler in der EU, die bestimmte Lieferschwellen überschreiten, das EU-Fernabsatzrecht, die Preisangabenverordnung und die EU-Mehrwertsteuerbestimmungen einhalten, wenn er grenzüberschreitend in der EU Waren mehr