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Deutschen Einzelhandels. Zum 1. Mai 1985 tritt eine neue – im Wesentlichen bis heute geltende – Preisangabenverordnung in Kraft. Preisschilder und Preisverzeichnisse sind nun wieder Pflicht. Für viele Waren muss mehr
müssen. Von Dr. Peter Schröder 06.06.2017 © Fotolia/Vaidas Bucys Schließlich schreibt die Preisangabenverordnung (§ 4 Abs. 1) ausdrücklich vor: „Waren, die in Schaufenstern … sichtbar ausgestellt werden [...] Preisangabe …“ Die Verpflichtung zur Preisauszeichnung setze nämlich ein Angebot im Sinne der Preisangabenverordnung voraus. Eine Produktwerbung im Schaufenster sei aber kein Angebot, soweit kein Preis für mehr
Onlinehändler in der EU, die bestimmte Lieferschwellen überschreiten, das EU-Fernabsatzrecht, die Preisangabenverordnung und die EU-Mehrwertsteuerbestimmungen einhalten, wenn er grenzüberschreitend in der EU Waren mehr