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Verwandten ist es nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: X R 31/12) jedoch erlaubt, unbezahlte Überstunden zu machen. „Maßgeblich für den Betriebsausgabenabzug des Lohns ist es, dass der Angehörige mindestens mehr
bei uns, weil er ans Geldverdienen denkt“, beschreibt Stricker die Beweggründe seiner Truppe aus Überstunden-gestählten Überzeugungstätern als „Herzensangelegenheit“. Als Teilhaber der Share Foods GmbH mehr