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Klüngelalarm

Verwandten ist es nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: X R 31/12) jedoch erlaubt, unbezahlte Überstunden zu machen. „Maßgeblich für den Betriebsausgabenabzug des Lohns ist es, dass der Angehörige mindestens mehr

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bei uns, weil er ans Geldverdienen denkt“, beschreibt Stricker die Beweggründe seiner Truppe aus Überstunden-gestählten Überzeugungstätern als „Herzensangelegenheit“. Als Teilhaber der­ ­Share Foods GmbH mehr