Das haben wir für Sie gefunden

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Sexuelle Belästigung: Augenblicksversagen

von den konkreten Umständen der Tat, unter anderem von ihrem Umfang und ihrer Intensität. Eine Abmahnung kann ausreichen (BAG 20.11.2014 – 2 AZR 651/13). Von Günter Piäts 13.08.2015 Fall:  Ein Arbeitnehmer mehr

Barrieren abbauen

(82 Prozent) wichtig, dass mehr gegen missbräuchliche Abmahnungen vorgegangen wird. Die aktuellen Maßnahmen zum Schutz gegen missbräuchliche Abmahnungen sind nur für 13 Prozent der Befragten ausreichend. mehr

Digitalisierung – mehr Innovation muss her

anbieten. 55 Prozent der Händler bieten bisher kein WLAN an, weil sie rechtliche Risiken in Form von Abmahnungen und Prozesskosten fürchten. mehr

Kompetenzzentrum Handel
Einstieg in den Ausstieg: Was jetzt zu tun ist

haben nach dem Baukasten-Prinzip schon fertige Lösungen parat. Aber wie schützen sich Händler vor Abmahnungen und gestalten Ihren Shop rechtssicher? Das Webinar „Wie baue ich einen Onlineshop? Rechtliches mehr