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seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen könnte. Viel entscheidender ist daher die Tatsache, dass der BGH den Sachverhalt ausschließlich zivilrechtlich in Bezug auf die Ansprüche der Parteien bewertet hat mehr
keine Dienstleistungen für den Kunden darstellen, kein Geld verlangen. Bearbeitungsentgelte sind nach BGH-Auffassung solche zusätzlichen Vergütungen, die die Bank nicht erheben darf und deshalb, falls sie mehr