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tzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten entfallen. So urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) mit Entscheidung vom 11. Juli 2017 (Az.: IX R 36/15): Aufwendungen des Gesellschafters mehr
Nutzungsvorteils. Leider ist diese Entscheidung noch nicht endgültig, sondern liegt dem X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Revision vor (Az.: X R 44/17). Es bleibt daher abzuwarten, ob und wenn ja, unter welchen mehr
für die private Nutzung des Firmenfahrzeugs durch den Unternehmer. So hat es jedenfalls der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 13.12.2011 (Az.: VIII B 82/11) beschlossen. Von Christoph Iser 15 mehr
Fortbildung des Rechts die Revision zugelassen wurde. Unter dem Aktenzeichen XI R 15/19 wird der Bundesfinanzhof (BFH) klären müssen, ob die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage bei Warenverkäufen mit mehr