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weiterhin dazu berechtigt. Besonderes Schmankerl: Der BFH hat den Revisionsantrag (Az.: X R 14/18) des Finanzamtes als unzulässig verworfen. Steuerpflichtige sollten daher uneingeschränkt von dem Urteil profitieren mehr
erhalten, wobei über die Anzahl der Kinderfreibeträge auch Minderjährige erfasst werden könnten. Die Finanzämter würden dann eine Erstattung an die Arbeitgeber vornehmen. Für Rentner schlägt der HDE eine Auszahlung mehr
ume, erledigte aber einige Arbeiten in seinem häuslichen Arbeitszimmer. Gegen die Meinung des Finanzamtes ließ der BFH den Betriebsausgabenabzug zu. Die Begründung: Weil in den Unternehmensräumen permanent mehr
schon im Moment der Gutschrift auf dem Konto zu versteuern sind. Geschäftsführer, bei denen das Finanzamt schon die Gutschrift auf ihrem Zeitwertkonto versteuern möchte, sollten daher Einspruch einlegen mehr