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) nicht übersteigt, auf eine Abgrenzung verzichtet werden kann. In diesem Sinne hat auch das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 2.3.2018 (Az.: 5 K 548/17) entschieden. Das Besondere an dieser mehr
Dienstfahrzeugs an den als Minijobber beschäftigten Ehepartner steuerlich absetzbar ist. Das Finanzgericht (FG) Münster verneint dies mit Urteil vom 20.11.2018 (Az.: 2 K 156/18 E). Danach soll die in einem mehr
Privatfahrzeug dem Unternehmer uneingeschränkt zur Verfügung steht. So hat das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 20.3.2019 (Az.: 9 K 125/18) klargestellt, dass sich Steuerpflichtige zur Erschütterung mehr
darf. Bisher hatte die Rechtsprechung den Vorsteuerabzug in solchen Fällen versagt, so etwa das Finanzgericht (FG) Münster in seinem Urteil vom 28. November 2014 (Az.: 14 K 2477/12 E, U). Mit Entscheidung mehr