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E-Mail-Werbung wird rechtssicherer

Alternative gebe, verstoße der Werbende jedenfalls nicht schuldhaft gegen die Vorschriften des Lauterkeitsrechts (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG). Dieser Realitätssinn wird viele Händler freuen.  Zwar fehlt zu der Frage mehr