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Angaben in einer Rechnung. Von Christoph Iser 18.07.2017 © Getty Images/erhui1979 Eine neue Rechtsprechung macht es nun jedoch zumindest aus umsatzsteuerlicher Sicht ein wenig einfacher. Laut Umsatzs mehr
et erfolgen. Mittlerweile gibt sich die Finanzverwaltung geschlagen und erkennt die positive Rechtsprechung an. Damit aber nicht genug: Entgegen dem ausdrücklichen Willen des BFH hat das Bundesfinanzm mehr
ihrem Zeitwertkonto versteuern möchte, sollten daher Einspruch einlegen und auf die positive Rechtsprechung sowie die anhängigen Verfahren verweisen. Christoph Iser ist selbstständiger Steuerberater in mehr
steuerlichen Belastungen deutlich geringer. Damit aber noch nicht genug: Der BFH lässt diese Rechtsgrundsätze auch gelten, wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind, von denen zumindest einer bei der mehr