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der Praxis oft als Steuerfalle. Leider hat der Bundesfinanzhof den Sachverhalt jedoch mit seinem Urteil vom 17.5.2017 (Az.: II R 35/15) bestätigt. Danach gilt ein Gesellschafter als immer noch neu, wenn mehr
Fällen eine verbindliche Bestellmöglichkeit mit dem Hinweis „Der Artikel ist bald verfügbar“ anbietet (Urteil vom 17.10.2017, Az.: 33 O 20488/16). Die Münchener Richter weisen darauf hin, dass der Händler v mehr
Freibetrag von 20.000 Euro berücksichtigt werden. Damit ist nun jedoch Schluss: In drei aktuellen Urteilen vom 13. September 2017 (Az.: II R 54/15, II R 32/16 und II R 42/16) hat der BFH seine Meinung geändert mehr
entbehrlich ist. Vielmehr sollten umsatzsteuerpflichtige Unternehmer in Betriebsprüfungsfällen auf das Urteil verweisen, um im Konfliktfall Nachforderungen des Fiskus schnell vom Tisch zu bekommen. Steuerberater mehr